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Kirchenaustritt - wie und wo?

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Autor Nachricht
Beate
Gast





BeitragVerfasst am: 26 Sep 2009 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Fories,

in NRW muss ein Neuapostole tatsächlich zum Amtsgericht gehen und für sein Austrittsdokument derzeit 30,- € hinlegen.

Ja ich habe es auch geschafft, endlich zum zuständigen Amtsgericht zu gehen und öffentlich aus der NAK auszutreten , Austrittsdatum ist der 24.09.09.

Ich habe mein Stammbuch und meinen Bundespersonalausweis vorgelegt. Die Sachbearbeiterin wollte nur den Perso, aber nicht das Stammbuch einsehen, fragte nur so Daten wie Hochzeitstag und Familienstand und das Sterbedatum meines Ex- Ehemannes ab.

Als ich mir die zu unterschreibenden Unterlagen so ansah, bemerkte ich, dass dort eine völlig verkehrte Adresse von meiner zuständigen Gemeinde notiert war und liess die Anschrift korrigieren.
Ausserdem gab ich ihr die Adresse des "Kirchenpräsidenten" Armin Brinkmann, NAK NRW K. d. ö. R. in Dortmund, die sie auch in ihr System eingab und sich dafür bedankte, allderdings nicht ohne nach der Definition der Abkürzung der Körperschaft zu fragen, das wusste sie als Beamtin wirklich nicht, erstaunlich.
Sie hat in der jetzigen Krisenzeit viele Kirchenaustritte der "grossen" Kirchen, da die Menschen die Kirchensteuer einsparen wollen, aber nur sehr selten Neuapostolen, die austreten und freute sich sogar, auf den Stand gebracht zu werden, um später bei anderen Personen Peinlichkeiten vermeiden zu können.

Die Frau sagte, falls meine Gemeinde keinen Briefkasten besitzt und der Brief ans Amtsgericht zurückkommt, werde sie diesen nach Dortmund weiterleiten. Na prima.

Ich weiss gar nicht, warum ich so viele Jahre damit gewartet habe, ich fühle mich jetzt auf jeden Fall sehr gut und von einer Last befreit, kann ich nur jedem noch Unentschlossenen empfehlen, tut es, es gib ein gutes Lebensgefühl, innerlich wie äusserlich mit der NAK abgeschlossen zu haben.

lg, Beate
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gug
Foren-Queen


Anmeldungsdatum: 22.08.2009
Beiträge: 1752
Wohnort: Berlin

germany.gif
BeitragVerfasst am: 26 Sep 2009 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Beate,

danke für deinen Bericht und herzlichen Glückwunsch!

ich habe das noch vor mir, denn ich will nicht mehr als Zähler die Statistik beschönigen. Noch habe ich den Weg nicht geschafft, aus Zeitgründen, es kam immer was dazwischen. Aber da ich seit 20 Jahren weg bin, habe ich den Druck nicht mehr so.

_________________
Imagine there's no Heaven
It's easy if you try
No Hell below us
Above us only sky.

(John Lennon)
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Beate
Gast





BeitragVerfasst am: 27 Sep 2009 8:34    Titel: Antworten mit Zitat

Guten morgen, Fories,

@gug,

ich bin auch schon seit 1990 nur noch zu seltenen Anlässen gegangen, war immer ein Spiessrutenlaufen, nur vereinzelte, mit denen ich noch heute losen Kontakt habe, grüssen freundlich und wechseln ein paar Worte, sonst herrscht das eisige schweigen und wegsehen, bzw. die typische Ignoranz eben.

Es ist fast müssig, darüber nachzudenken, warum nur ich soo lange gebraucht habe, um diesen letzten entgültigen Schritt zu gehen.

Es war ein Rest Unentschlossenheit, Bequemlichkeit dabei. Oder schon mal der Gedanke, wie läuft deine Beerdigung ab, kalt und trostlos von irgendwem?
Diese Formalität habe ich aber für meine Söhne und mich schon länger geregelt, auch das geht nett und ohne nichtssagendes Geschwafel am Grab.

Angst um meine Seele habe ich auch schon lange nicht mehr, auch nicht das Gefühl, es sei falsch, aus dieser Sekte ausgetreten zu sein, im Gegenteil, in meinem Inneren wird es zunehmend ruhiger und die Zufriedenheit kehrt ein.

lg, Beate
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Schnoogele
Foren-Prinz


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 630

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BeitragVerfasst am: 09 Aug 2010 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Nachricht für NAK-Süd Angehörige. Man brauch nicht mehr zum Standesamt. Brief genügt. Ein Bekannter hat folgende Mail erhalten auf sein Austrittsgesuch per email.

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXX,

Ihre Mail wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.

Es ist richtig, dass die Austrittserklärung nicht mehr auf dem Standesamt
erfolgen muss, jedoch können wir eine Austrittserklärung per E-Mail nicht
annehmen, da es von uns aus nicht nachvollziehbar ist, ob diese
Willenserklärung auch wirklich von Ihnen persönlich stammt. Deshalb bitten
wir Sie, uns in Briefform eine formlose, persönlich unterschriebene
Austrittserklärung per Post an meine untenstehende Adresse senden.

Für Ihr Verständnis herzlichen Dank und freundliche Grüße
Ihre
Monika Schölkopf
Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.
Stab Bezirksapostel
Heinestraße 29
70597 Stuttgart


d.h. die 30€ kann man sich sparen ebenso den Behördengang. Ist sicherlich interessant für viele von uns die noch unentschlossen waren ;)
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Nicky
Meister


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 111
Wohnort: Rheinl.-Pfalz

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BeitragVerfasst am: 09 Aug 2010 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es evtl. nur bei der NAK so, daß man nicht mehr aufs Standesamt muß für den Austritt?

Meine Freundin ist jetzt aus der ev. Kirche ausgetreten - mit Hilfe des Standesamtes und den 30 €.

Ich bin endgültig ja auch noch nicht ausgetreten. Aber jetzt habe ich ja eine Vorlage erhalten.... irgendwie ist das so ENDgültig. Komisch Gefühl, obwohl ich ja auch zig Jahre nicht mehr gehe.

Aber wer hat das hier mal geschrieben?

Man muß ab und an eine Türe schließen, damit sich eine neue auftut (aber ganz bestimmt keine in Richtung KIRCHE Sad ).
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Schnoogele
Foren-Prinz


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 630

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BeitragVerfasst am: 09 Aug 2010 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Klar, bei den anderen ist ja was auf der Lohnsteuerkarte eingetragen was geändert werden muss. Bei NAK steht ja nichts drauf
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Lily
Großmeister


Anmeldungsdatum: 23.09.2009
Beiträge: 314

germany.gif
BeitragVerfasst am: 09 Aug 2010 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Schnoogele hat folgendes geschrieben:
Gute Nachricht für NAK-Süd Angehörige. Man brauch nicht mehr zum Standesamt. Brief genügt. Ein Bekannter hat folgende Mail erhalten auf sein Austrittsgesuch per email.

Zitat:
Sehr geehrter Herr XXXXX,

Ihre Mail wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet.

Es ist richtig, dass die Austrittserklärung nicht mehr auf dem Standesamt
erfolgen muss, jedoch können wir eine Austrittserklärung per E-Mail nicht
annehmen, da es von uns aus nicht nachvollziehbar ist, ob diese
Willenserklärung auch wirklich von Ihnen persönlich stammt. Deshalb bitten
wir Sie, uns in Briefform eine formlose, persönlich unterschriebene
Austrittserklärung per Post an meine untenstehende Adresse senden.

Für Ihr Verständnis herzlichen Dank und freundliche Grüße
Ihre
Monika Schölkopf
Neuapostolische Kirche Süddeutschland K.d.ö.R.
Stab Bezirksapostel
Heinestraße 29
70597 Stuttgart


d.h. die 30€ kann man sich sparen ebenso den Behördengang. Ist sicherlich interessant für viele von uns die noch unentschlossen waren ;)


Gilt das jetzt nur für NAK-Süd? Oder bundesweit? Weiß wer was dazu?
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Nicky
Meister


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 111
Wohnort: Rheinl.-Pfalz

germany.gif
BeitragVerfasst am: 09 Aug 2010 19:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gute Frage!

Und wo fängt Nord bzw. Süd an?
Ich wohne ziemlich mittig Rolling Eyes
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Bernd
Gast





BeitragVerfasst am: 10 Aug 2010 1:45    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Nicky"]Gute Frage!

Und wo fängt Nord bzw. Süd an?
Ich wohne ziemlich mittig :roll:[/quote]

Tritt ein Bürger aus der Bundesrepublik Deutschland aus einer religiösen Sondergemeinschaft aus, hat das keinerlei Auswirkungen auf das so genannte Kirchensteuerrecht. Der Bürger ist nämlich schon vorher konfessionslos geworden. Mit dem Austritt aus einer dem Kirchensteuerrecht unterworfenen Konfession hat der Fiskus keinerlei Ansprüche mehr gegenüber dem Bürger und allein darauf kommt es in diesem Zusammenhang an.
Dem Fiskus ist es egal, ob jemand bei den Zeugen Jehovas oder irgendwelchen Freikirchen austritt.

Mit freundlichen Grüßen
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Nicky
Meister


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 111
Wohnort: Rheinl.-Pfalz

germany.gif
BeitragVerfasst am: 10 Aug 2010 9:00    Titel: Antworten mit Zitat

@Bernd, das hatte ich verstanden. Wink

Die Frage war, ob alle Austritte nach Stuttgart gehen oder nur die Austritte aus dem südlichen Deutschland.....

Da ich z. B. mittig wohne (Rheinland-Pf.) weiß ich nicht ob ich mich auch an Stgt. wenden soll/muß.
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Bernd
Gast





BeitragVerfasst am: 10 Aug 2010 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Für die NAK Süd reicht es in der Tat aus, wenn eine unterschriebene Willenserklärung vorliegt.

Für die NAK Rheinland-Pfalz-Frankfurt muss der Austritt behördlicherseits bestätigt sein (Ortsamt/Amtsgericht/örtliche Verwaltung.).

Ich habe mit beiden Verwaltungen telefoniert. In Stuttgart sagte man mir die einfache schriftliche Willenserklärung würde ausreichen. Wenn jedoch in der Lohnsteuerkarte "Neuapostolische Kirche "stehen würde und man diesen Eintrag gelöscht haben wollte, bräuchte es wieder die behördliche Bestätigung.

In der Verwaltung Frankfurt will man das jetzt prüfen und ich erhalte Nachricht.

Grüße
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Bernd
Gast





BeitragVerfasst am: 10 Aug 2010 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe gerade die Nachricht aus Frankfurt erhalten, dass Mitglieder der NAK Rheinland-Pfalz bei den für sie zuständigen Standesämtern austreten müssen (20,45 €).


http://www.kirchenaustritt.de/rp/

auf meine Frage, warum das in Stuttgart anders gehandhabt werde, sagte man mir, dass das Kirchenrecht dort nicht richtig angewandt wird.
Man wolle sich aber nicht mit den Kollegen in Verbindung setzen um sie nicht zu bevormunden.
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ohnemoosnichtslos
Meister


Anmeldungsdatum: 17.12.2008
Beiträge: 203

germany.gif
BeitragVerfasst am: 10 Aug 2010 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Nicky,
was Bernd schreibt, ist schon fast……stimmig.

Die Verfahrensweise „Kirchenaustritts“, wo, bei wem und wie ist von Bundesland zu Bundesland ein kleinwenig unterschiedlich.

Aber auch die NAK, ist wie die großen Kirchen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und besitzt die Möglichkeit Kirchensteuer zu erheben.
Manche kleine Religionsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, nutzen diese Möglichkeit. Die NAK aber nicht.

Deshalb ist es aber trotzdem aus rechtlicher Sicht notwendig um aus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, entweder bei einem Amtsgericht, Standesamt oder sonst ein Bürgeramt des jeweiligen Bundeslandes seinen Austritt zu erklären.

Dass man in BaWü einfach nur an die NAK schreiben kann, ist rechtlich äußert zweifelhaft.

Wenn die NAK einen Vereinsstatus innehätte, würde diese Aussage zutreffen.


Wie die NAK mit den direkten schriftlichen Austritten oder den vom Amtsgericht mitgeteilten Austritten umgeht, d.h. ob man wirklich aus den Kirchenbüchern gestrichen wird oder als Karteileiche zur Verbesserung der Statistik weiter mit gezählt wird, kann man ohnehin nicht überprüfen.

Wobei eine offizielle Mitteilung des Amtsgerichtes möglicherweise mehr Gewicht hat.

Um aus einer Körperschaft des öffentlichen Rechts auszutreten, ist ein stattliches „Amt“ notwendig, da dieser Status vom Staat – dem jeweiligen Bundesland- erteilt wurde.

http://www.nac-mgemnowa.org/hrs_german/hrs/about_us/organisation/constitution/constitution.php?navid=36#Artikel9 s. Artikel 9 – Mitgliedschaft

für Rheinland-Pfalz http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/KiAustrG_RP.htm

omnl

_________________
Der größte Einwand gegen jede Lehre sind die Lehrer.
Religionsstifter wählen deshalb gern die Methode der göttlichen Offenbarung.
Da ist dann die Lehre vom Himmel gefallen, was alle Kritik an ihr ausschließt.
Alfred Polgar (1873-1955)
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Nicky
Meister


Anmeldungsdatum: 06.02.2008
Beiträge: 111
Wohnort: Rheinl.-Pfalz

germany.gif
BeitragVerfasst am: 10 Aug 2010 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die ausführlichen Antworten.

Auf meiner Lohnsteuerkarte ist NAK NICHT eingetragen. Daher hätte ich es ganz bequem gefunden nur einen Brief zu schreiben.

Wir wohnen hier sehr ländlich... es ist mir sicherlich bisschen peinlichmich zu outen, daß ich noch zur NAk gehöre...ich weiß nicht ob ich da evtl. auf Bekannte treffe. Ich denke die meisten glauben, daß ich evangelisch bin Embarassed weil...dieses Thema hab ich immer geschickt umschifft!
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ulrich
Foren-King


Anmeldungsdatum: 27.07.2006
Beiträge: 2701
Wohnort: teils am See

germany.gif
BeitragVerfasst am: 11 Aug 2010 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Nicky hat folgendes geschrieben:
Wir wohnen hier sehr ländlich... es ist mir sicherlich bisschen peinlichmich zu outen, daß ich noch zur NAk gehöre...ich weiß nicht ob ich da evtl. auf Bekannte treffe. Ich denke die meisten glauben, daß ich evangelisch bin Embarassed weil...dieses Thema hab ich immer geschickt umschifft!


ja authentizität, beim thema religion war und ist für einen nak'ler ein fremdwort. nicht umsonst steht z.b. auf den lohnsteuerkarten meistens bei religion ... ohne ! ... im innersten schämmt man sich mitglied in diesem "verein" zu sein. ... bekennermut* fand man früher und auch heute noch selten, es wird weiterhin verdrängt oder gar gelogen, aber im " nak-sumpf " sich dann groß geaalt und gesonnt.

* frage: was wollte und sollte man den auch, ... mal ganz im ernst, auch bekennen ?

lg
ulrich

_________________
Mit einigem Geschick kann man sich aus den Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, eine Treppe bauen. ( unbekannter Autor )
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eckboro
Forenprofi


Anmeldungsdatum: 12.10.2007
Beiträge: 88
Wohnort: hinieden

germany.gif
BeitragVerfasst am: 11 Aug 2010 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
nicht umsonst steht z.b. auf den lohnsteuerkarten meistens bei religion ... ohne ! ...


werter Ulrich,

lassen Sie bei allem Verständnis mal die Kuh im Dorf!
Es gibt überhaupt keine Möglichkeit die NAK in die Steuerkarte eintragen zu lassen - ausschl. rk/ev oder rk/-- oder --/ev z.B..

Das hat nun nichts mit Bekennermut sondern mit steuerlich-rechtl. Dingen zu tun, nämlich mit der Einbehaltung, Abführung und Verbuchung der Kirchensteuer. Da die NAK keine KSt erhebt und über den Staat auch nicht eintreiben läßt, findet man auch nichts auf der LSt-Karte!

In Ihrer Steuererklärung geben Sie auch nicht explizit an: Damit Sie es auch ja wissen: Ich bin aber NAK!
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